Der Amtsarzt / die Amtsärztin
Aufgabengebiet
Der Amtsarzt/ die Amtsärztin beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung wird in Behördenverfahren als medizinischer Sachverständiger/Sachverständige beigezogen und fungiert als Kontroll- und Aufsichtsorgan.
Amtsärzte/Amtsärztinnen sind ebenfalls in der Planung, Koordination, Beratung, Entwicklung, Organisation und als Aufsichtsorgan folgender Bereiche tätig:
- Epidemiologie und Gesundheitsberichterstattung
- Infektionsschutz
- Gesundheitsförderung und Krankheitsvermeidung
- Gesundheitsplanung und Beratung der Politik zu gesundheitsrelevanten Entwicklungen
- Medizinisches Krisenmanagement
- Umweltmedizin / Umwelthygiene
- Unterstützung anderer Verwaltungsbereiche in der Erfüllung deren Aufgaben (z.B. Führerscheinverfahren, Gehbehindertenausweise)