Überprüfung der Badegewässerqualität in der Steiermark
Weiterführende Informationen
Österreich ist aufgrund der Richtlinie des Rates der Europäischen Union
über die Qualität der Badegewässer (76/160/EWG vom 8. Dezember 1975), die durch das
Bäderhygienegesetz (BGBl. Nr. 1996/658) bzw. die Bäderhygieneverordnung (BGBl. II/420/1998) umgesetzt wurde, verpflichtet, die wichtigsten Badegewässer zu überprüfen.
Weiterfgührende Informationen und die gesetzlichen Voraussetzungen für die Überprüfung der Badegewässer entnehmen Sie bitte der Homepage des Gesundheitsministeriums.
Genauere Angaben zu Testergebnissen für alle Badeseen in Österreich und Erklärungen zu den Untersuchungsparametern erhalten Sie auf der Homepage der AGES Homepage der AGES.
Weiterführende Informationen über Zerkarien (dem steirischen Seuchenplan entnommen)