Inanspruchnahme
Schritte zur Inanspruchnahme der Mobilen Pflege- und Betreuungsdienste
- Wenden Sie sich direkt an das Büro der mobilen Pflege- und Betreuungsdienste/Hauskrankenpflege.
- In den Bezirkskarten finden Sie Adressen von den Organisationen, die in Ihrer Gemeinde tätig sind. Informationen erhalten Sie auch bei Ihrem Gemeindeamt bzw. auch bei der Pflegedrehscheibe in Ihrem Bezirk. Hier finden sie außerdem den allgemeinen Informationsfolder der Pflegedrehscheiben.
Informationen für Graz erhalten Sie ebenfalls bei der Pflegedrehscheibe der Stadt Graz. - Die Aufnahme und Abklärung des Betreuungsumfanges erfolgt immer durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson. Im Zuge dieser Erstabklärung wird festgelegt, welcher Pflege-/Betreuungsbedarf gegeben ist und welche Berufsgruppen zum Einsatz kommen. Diese Erstabklärung bzw. das Erstgespräch bei Ihnen zu Hause, ist für Sie - im Ausmaß von längstens 1,5 Stunden - kostenfrei. Die Kosten werden vom Land Steiermark übernommen.
- Die Pflegefachkraft legt gemeinsam mit Ihnen und den pflegenden Angehörigen die Ziele fest und plant die Maßnahmen sowie die Betreuungsdauer und die Betreuungszeitpunkte.
- Die betreuende Organisation ermittelt für Sie den zu leistenden Kostenbeitrag.
Die mobilen Pflege- und Betreuungsdienste/Hauskrankenpflege stehen Ihnen sieben Tage in der Woche von 6:00 bis 22:00 Uhr zur Verfügung.
Ihnen wird eine fallführenden DGKP (diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson) von Ihrer betreuenden Organisation zugeteilt und sie erhalten ihre/seine Kontaktdetails. Sie/Er ist für die Sicherstellung und Umsetzung des gesamten Pflegeprozesses verantwortlich und sie/er ist die erste Ansprechperson für Sie und für die involvierten Mitarbeitenden in allen Angelegenheiten, die Ihre Pflege/Betreuung betrifft - von der Aufnahme bis zur Entlassung.