Finanzierung
Die Finanzierung der Hauskrankenpflege erfolgt in der Steiermark gemäß einer Normkostenfinanzierung, die Personal-, Fahrt- und sonstige Kosten berücksichtigt.
Als verrechenbare Leistungseinheit/Vollkostenstunde gelten die Normkosten pro Pflege- und Betreuungsstunde.
Eine Pflege- und Betreuungsstunde setzt sich aus:
- den Pflege- und Betreuungszeiten, die anlässlich eines Hausbesuches durchgeführt werden (die Zeiterfassung beginnt bei Eintritt und endet beim Verlassen der Wohnung der Kundin bzw. des Kunden) und
- den Zeiten für außerhäusliche Verrichtungen, welche eindeutig kund:innenspezifisch zuordenbar sind,
zusammen.
Außerhäusliche Verrichtungen sind Besorgungen für den alltäglichen Bedarf, welche von der Pflegeassistenz bzw. der Heimhilfe durchgeführt werden (Medikamente, Bandagist, Apotheke, Krankenkasse, Arzt/Ärztin) und Case-Management-Tätigkeiten, welche von der Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegeperson geleistet werden (z.B. Organisation von Heil- und Hilfsmittel, Fallbesprechung, Organisation von Untersuchungsterminen).
Fahrtzeiten werden nicht zusätzlich verrechnet!
Bei einem Hausbesuch wird die erste Viertelstunde zur Gänze verrechnet, für die weitere Betreuungszeit wird die tatsächliche Ist-Zeit aufgerundet auf die nächsten 5-Minuten verrechnet. Außerhäusliche Verrichtungen werden in angefangenen 5- Minuten-Schritten verrechnet.
Ab 2024 gelten folgende Normkostensätze pro Pflege- und Betreuungsstunde:
Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen: 109,28 Euro
Pflegeassistenz: 87,11 Euro
Heimhilfe: 66,95 Euro
Die Normkosten werden durch die untenstehenden Beitragsarten finanziert:
1. Kund:innenbeitrag - Dieser ist sozial gestaffelt und wird aus dem Netto-Einkommen der Kund:in berechnet. Die Höhe hängt auch von der Qualifikation der Betreuungsperson ab, die gemäß Berufsrechten und dem Tätigkeits- und Kompetenzkatalog des Landes Steiermark zum Einsatz kommt. => Download Tarifliste aktuell
2. Gemeindebeitrag - Die Zuzahlung der Wohnsitzgemeinde erfolgt direkt an die betreuende Organisation.
Zuzahlungsbetrag der Gemeinden/der Stadt Graz ab 2024 für eine Pflege- und Betreuungsstunde
Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson (DGKP): 28,65 Euro
Pflegeassistenz: 20,90 Euro
Heimhilfe: 10,66 Euro
3. Landesbeitrag - Die Zuzahlung des Landesbeitrages erfolgt direkt an die betreuende Organisation
Zuzahlungsbetrag des Landes Steiermark ab 2024 für eine Pflege- und Betreuungsstunde:
Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson(DGKP): 52,29 Euro
Pflegeassistenz: 48,17 Euro
Heimhilfe: 40,79 Euro
4. Sozialversicherungsträgerbeitrag (gemäß ASVG § 151)
Wenn eine „medizinische Hauskrankenpflege" benötigt wird (z.B. Verbandwechsel), übernimmt die Krankenkasse pro Hausbesuch 6,90 Euro vom Kundinnen- bzw. Kundenbeitrag. Um diese Leistung in Anspruch zu nehmen, benötigt man eine ärztliche Anordnung und eine Genehmigung der Krankenkasse.