Finanzierung
Die Finanzierung der Hauskrankenpflege erfolgt in der Steiermark gemäß einer Normkostenfinanzierung, die Personal-, Fahrt- und sonstige Kosten berücksichtigt.
Als verrechenbare Leistungseinheit/Vollkostenstunde gelten die Normkosten pro Pflege- und Betreuungsstunde.
Eine Pflege- und Betreuungsstunde setzt sich aus:
- den Pflege- und Betreuungszeiten, die anlässlich eines Hausbesuches durchgeführt werden (die Zeiterfassung beginnt bei Eintritt und endet beim Verlassen der Wohnung der Kundin und des Kunden) und
- den Zeiten für außerhäusliche Verrichtungen, welche eindeutig der Kundin oder dem Kunden zuordenbar sind,
zusammen.
Außerhäusliche Verrichtungen sind Besorgungen für den alltäglichen Bedarf (Medikamente, Bandagist, Apotheke, Krankenkasse, Arzt/Ärztin) und Case-Management-Zeiten (z.B. Organisation von Heil- und Hilfsmittel, Fallbesprechung, Organisation von Untersuchungsterminen).
Fahrtzeiten werden nicht zusätzlich verrechnet!
Bei einem Hausbesuch wird die erste Viertelstunde zur Gänze verrechnet, für die weitere Betreuungszeit wird die tatsächliche Ist-Zeit aufgerundet auf die nächsten fünf Minuten verrechnet. Außerhäusliche Verrichtungen werden in angefangenen 5-Minuten-Schritten verrechnet.
Betreuungseinsätze sind bis 12 Uhr des Vortages abzusagen. An Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen bis 12 Uhr des vorangegangenen Werktages. Wird der Betreuungseinsatz nicht rechtzeitig abgesagt oder ist die Kundin und der Kunde bei einem vereinbarten Hausbesuch nicht anwesend, werden 15 Minuten Betreuungszeit der Kundin und dem Kunden mit dem Normkostentarif verrechnet (= Direktverrechnung - Vollkostensatz). Bei akuten nicht geplanten Geschehnissen (z. B. Spitalseinweisung, Notfall-Arztbesuch) kommt keine Verrechnung zur Anwendung.
Ab 2024 gelten folgende Normkostensätze pro Pflege- und Betreuungsstunde:
Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen: 109,74 Euro
Pflegeassistenz: 87,57 Euro
Heimhilfe: 67,41 Euro
Die Normkosten werden durch die untenstehenden Beitragsarten finanziert:
1. Kund- und Kundenbeitrag: Dieser ist sozial gestaffelt und wird aus dem Netto-Einkommen der Kundin und des Kunden berechnet. Die Höhe hängt auch von der Qualifikation der Pflege- und Betreuungsperson ab, die gemäß Berufsrechten und dem Tätigkeits- und Kompetenzkatalog des Landes Steiermark zum Einsatz kommt.
=> Download Tarifliste aktuell
2. Gemeindebeitrag - Die Zuzahlung der Wohnsitzgemeinde erfolgt direkt an die betreuende Organisation.
Zuzahlungsbetrag der Gemeinden/der Stadt Graz ab 2025 für eine Pflege- und Betreuungsstunde
Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson (DGKP): 29,32 Euro
Pflegeassistenz: 21,39 Euro
Heimhilfe: 10,91 Euro
3. Landesbeitrag - Die Zuzahlung des Landesbeitrages erfolgt direkt an die betreuende Organisation
Zuzahlungsbetrag des Landes Steiermark ab 2024 für eine Pflege- und Betreuungsstunde:
Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson(DGKP): 52,75 Euro
Pflegeassistenz: 48,63 Euro
Heimhilfe: 41,25 Euro
4. Sozialversicherungsträgerbeitrag (gemäß ASVG § 151)
Wenn eine „medizinische Hauskrankenpflege" benötigt wird (z.B. Verbandwechsel), übernimmt die Krankenkasse pro Hausbesuch 6,90 Euro vom Kundinnen- bzw. Kundenbeitrag. Um diese Leistung in Anspruch zu nehmen, benötigt man eine ärztliche Anordnung und eine Genehmigung der Krankenkasse.