Fragen - Tagesbetreuung - Dienstleistungsanbieter
Nein, das Pflegegeld gilt nicht als Einkommen und wird daher nicht zur Berechnung der Eigeneleistung der Kundin bzw. des Kunden hinzugezählt. Dies kann der Richtlinie zur „Definition und Ermittlung des Einkommens für Soziale Dienste der Steiermark iSd § 16 SHG" entnommen werden, die dem Dienstleistungsanbieter als Grundlage zur Ermittlung der Eigenleistung der Kundin bzw. des Kunden dient.