Hauskrankenpflege - Mobile Pflege- und Betreuungsdienste
Allgemeines
In der Steiermark wird die Hauskrankenpflege von vier - vom Land Steiermark anerkannten - Organisationen flächendeckend erbracht. Diese sind:
- Hilfswerk Steiermark GmbH
- Österreichisches Rotes Kreuz Landesverband Steiermark - Pflege und Betreuung
- SMP-Sozialmedizinischer Pflegedienst Hauskrankenpflege Steiermark gemeinnützige Betriebs GmbH
- Volkshilfe Steiermark gemeinnützige Betriebs GmbH
Die Pflege- und Betreuungsleistungen werden durch die drei Berufsgruppen diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen, Pflegeassistent:innen und Heimhelfer:innen ausgehend von 84 Stützpunkten/Sozialzentren erbracht.
Die Leistungen reichen dabei von der Hilfe beim morgendlichen Aufstehen über Körperpflege, Medikamentengabe, Beweglichkeitsförderung, medizinische Hauskrankenpflegeleistungen (z.B. Injektionen, Sonderernährung, Verbandwechsel), Unterstützung in der Haushaltsführung bis hin zur Anleitung von pflegenden Angehörigen.
Inanspruchnahme
Die detaillierten Schritte zur Inanspruchnahme der Mobilen Pflege- und Betreuungsdienste/Hauskrankenpflege finden Sie hier =>
Kosten für Kundinnen bzw. Kunden
Das Land Steiermark und Ihre Wohnsitzgemeinde fördern die Mobilen Pflege- und Betreuungsdienste/Hauskrankenpflege. Daher sind die Tarife sozial gestaffelt und richten sich nach Ihrem monatlichen Nettoeinkommen. Weiterführende Informationen finden Sie hier =>
Beratung, Vermittlung und Anmeldung
Bitte wenden Sie sich direkt an die in Ihrer Wohnsitzgemeinde tätige Trägerorganisation.
In den Bezirkskarten finden Sie, nach Bezirken gegliedert die Kontaktdetails der Organisationen, die Hauskrankenpflege in Ihrer Gemeinde anbieten und die den Landes-Kostenzuschuss für ihre Kundinnen bzw. Kunden mit dem Land Steiermark verrechnen können.
Finanzierung
Die Finanzierung der Mobilen Pflege- und Betreuungsdienste/Hauskrankenpflege erfolgt in der Steiermark gemäß einer Normkostenfinanzierung. Die Normkosten berücksichtigen Personalkosten, Fahrtkosten und sonstige Kosten. Als verrechenbare Leistungseinheit/Vollkostenstunde gelten die Normkosten pro Pflege- und Betreuungsstunde.
Weiterführende und detaillierte Informationen zur Finanzierung finden Sie hier =>
Rechtsgrundlagen
Alle Informationen zu den relevanten Rechtsgrundlagen der Mobilen Pflege- und Betreuungsdienste/Hauskrankenpflege finden Sie hier =>