Mehrstündige Alltagsbegleitung - Mobile Pflege- und Betreuungsdienste für Pflegende
Allgemeines
Seit dem Jahr 2019 ist die Mehrstündige Alltagsbegleitung ein zusätzliches Leistungsangebot im Rahmen der Mobilen Pflege- und Betreuungsdienste. Das Versorgungsangebot stellt, mit der stundenweisen Anwesenheit einer Betreuungsperson (mindestens 4 Stunden), einen Lückenschluss zur „klassischen" Hauskrankenpflege und der 24-Stunden-Betreuung dar.
Die Alltagsbegleiter:innen beaufsichtigen, unterstützen und begleiten ältere und pflegebedürftige Menschen für mehrere Stunden am Tag. Dabei stehen die Unterstützung im Zuge der Alltagsgestaltung und Alltagsbewältigung, die Sicherstellung gesellschaftlicher Teilhabe und damit Vorbeugung von sozialer Isolation/Vereinsamung sowie die Entlastung der pflegenden An- und Zugehörigen im Vordergrund, damit diese sich Auszeiten verschaffen, von der Pflege erholen und selbst am gesellschaftlichen und beruflichen Leben teilnehmen können.
Zu den Aufgaben der Mehrstündigen Alltagsbegleitung gehören zum Beispiel: Begleitung bei Aktivitäten und Förderung von sozialen Kontakten (z. B. Gespräche führen, gemeinsame Besuche, außerhäusliche Erledigungen), Unterstützung und Entlastung der pflegenden Angehörigen, indem die Alltagsbegleiterin/der Alltagsbegleiter für einen halben oder ganzen Tag im Haushalt anwesend ist, Gewährung der Sicherheit sowie die Unterstützung bei Aktivitäten (z. B. beim Essen, Trinken, der Ausscheidung, der Mobilität), welche im Verlauf des Einsatzes anfallen.
Voraussetzungen
- Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist die Vollendung des 60. Lebensjahres und ein Pflegegeldbezug (Pflegegeldstufe 1 bis 7).
- Rufen Sie direkt den Stützpunkt bzw. die Sozialstation Ihrer Hauskrankenpflegeorganisation an und vereinbaren Sie einen Hausbesuch.
- Die Abklärung des Betreuungsbedarfes erfolgt immer durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson. Diese Erstabklärung ist für Sie, im Ausmaß der tatsächlich vor Ort geleisteten Zeit, längstens jedoch 1,5 Stunden, kostenfrei.
- Die Mehrstündige Alltagsbegleitung können Sie von Montag bis Sonntag in der Zeit von 06.00 bis 22.00 Uhr in Anspruch nehmen.
- Ein Einsatz dauert mindestens 4 Stunden bis maximal 10 Stunden im Block pro Tag.
- Der Kundeninnen-/Kundenbeitrag beträgt 10,- Euro pro Stunde. Die Restkosten übernimmt das Land Steiermark.
- An Wochenenden (Samstag und Sonntag) sowie an gesetzlichen Feiertagen kommt ein Zuschlag von 100% zur Anwendung.
- Fahrtkosten für Anfahrt und Abfahrt werden nicht verrechnet. Fahrtkosten für außerhäusliche Verrichtungen, die explizit von der Kundin bzw. von dem Kunden in Auftrag gegeben werden, werden mit dem amtlichen Kilometergeld verrechnet.
- Ein vereinbarter Hausbesuch muss spätestens 7 Tage vor Betreuungsbeginn abgesagt werden, ansonsten werden die Kosten für 4 Betreuungsstunden verrechnet. Bei einer kurzfristigen Absage, aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses (z.B. plötzlicher Krankenhausaufenthalt) werden keine Kosten in Rechnung gestellt.
Die Alltagsbegleiterinnen/Alltagsbegleiter verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung zur Heimhilfe gemäß dem Steiermärkischen Sozialbetreuungsberufegesetz (StSBBG).
Die Alltagsbegleiterin/Der Alltagsbegleiter betreut maximal zwei Personen, die in einem Angehörigenverhältnis stehen (z. B. Ehepaare, Partner in Lebensgemeinschaft, Geschwister) und im gleichen Haushalt leben. Der Kundinnen-/Kundenbeitrag erhöht sich bei einer „Doppelbetreuung" nicht.
Mehrstündige Alltagsbegleiterinnen/Alltagsbegleiter führen keine medizinisch-pflegerischen Aufgaben durch. Bei Bedarf wird eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson oder eine Pflegeassistenz der Hauskrankenpflege für pflegerische Tätigkeiten, welche im Verlauf des Einsatzes anfallen, hinzugezogen. Die Kostenverrechnung, für diese Gesundheitsdienste, erfolgt laut Kundinnen-/Kundentarifliste der Hauskrankenpflege.
Im Jahr 2022 wurden insgesamt 938 Kund:Innen betreut und 102.714 Betreuungsstunden erbracht.
Finanzierung und Kosten für Kundinnen und Kunden
Der Kundeninnen-/Kundenbeitrag beträgt 10,- Euro pro Stunde. Die Restkosten übernimmt das Land Steiermark.
Beratung, Vermittlung und Anmeldung
In den Bezirkskarten finden Sie, nach Bezirken gegliedert die Kontaktdetails der Organisationen, die Mehrstündige Alltagsbegleitung in Ihrer Gemeinde anbieten.
Rufen Sie direkt den Stützpunkt bzw. die Sozialstation Ihrer Hauskrankenpflegeorganisation an und vereinbaren Sie einen Hausbesuch: Kontaktdetails hier =>