Inanspruchnahme und Kosten - Betreutes Wohnen
Inanspruchnahme:
Informieren Sie sich auf unserer Website über die Standorte in Ihrer Nähe und nehmen Sie direkt Kontakt mit der zuständigen Gemeinde auf.
Kosten:
Der monatliche Kostenbeitrag für die Betreuungsleistungen ist sozial gestaffelt und errechnet sich nach Ihrem Einkommen (ohne Pflegegeld und Sonderzahlungen).
Details zur Ermittlung des zumutbaren Einkommens finden Sie hier =>
Bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen wird außerdem eine Förderung für Miete und Betriebskosten nach dem Steiermärkischen Wohnunterstützungsgesetz ( LINK E-Government Services (Leistungen und Verfahren) - E-Government - Land Steiermark) gewährt.
Die Kosten für Inanspruchnahme mobiler Pflege- und Betreuungsdienste/Hauskrankenpflege und anderer Wahlserviceleistungen (z.B. Essen auf Rädern, Physiotherapie) sind seitens der Bewohner*innen selbst zu tragen.