Betreutes Wohnen - Dienstleistungsanbieter
Allgemeines zum „Betreuten Wohnen für Seniorinnen und Senioren“
Die vom Land Steiermark geförderter Versorgungsform „Betreutes Wohnen für Seniorinnen und Senioren" soll Selbstständigkeit, Selbstbestimmtheit und eine eigenständige Lebensführung in einer barrierefreien Wohnung ermöglichen bzw. fördern. Diese Wohnform stellt eine Kombination aus einer altersgerechten Wohnsituation und einer konkreten Betreuungsleistung (Grundleistung) dar. Durch Ermöglichung sozialer Kontakte wird die Lebensqualität im Alter verbessert und durch Förderung der Selbstständigkeit eine Heimunterbringung hinausgezögert. Das Ziel ist ein möglichst langer Verbleib in der eigenen Wohnung. „Betreutes Wohnen für SeniorInnen und Senioren" ist eine Wohnform für ältere Menschen im Rahmen eines wohnbaugeförderten Mietverhältnisses. Vertragspartner des Landes sind die Gemeinden.
Im Bereich der Betreuung wurde seitens des Landes Steiermark, Referat Pflegemanagement, die Richtlinie für „Betreutes Wohnen für SeniorInnen und Senioren" entwickelt, um eine qualitative, gute und einheitlich strukturierte Versorgung älterer Menschen landesweit durch professionelle Betreuungsleistungen zu erreichen.
Das Versorgungsangebot richtet sich an Menschen ab 60 Jahren. Ein Pflegegeldbezug kann vorhanden sein, steht dabei aber nicht im Vordergrund. Das barrierefreie Wohnen wird durch eine Betreuungsleistung (Grundleistung) ergänzt, welche darauf abzielt, dass das im Alter stärker werdende Bedürfnis nach Sicherheit und die Organisation der bedarfsgerechten Hilfe unterstützt werden. In allen Wohnungen sind die technischen Voraussetzungen für ein Notruftelefon vorzusehen.
Die Richtlinie definiert die zu erfüllenden Kriterien für diese Versorgungsform und wurde durch Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung mit Wirksamkeit ab 01.01.2019 in Kraft gesetzt.
Die Richtlinie „Betreutes Wohnen" für Seniorinnen und Senioren finden Sie hier =>