Kosten - Betreutes Wohnen - Dienstleistungsanbieter
Kosten
Sofern eine Gemeinde des „Betreuten Wohnens für Seniorinnen und Senioren" über eine Förderungsvereinbarung mit dem Land Steiermark verfügt, wird zur Finanzierung der Grundleistung ein pauschalierter Kostenersatz herangezogen, der durch die Bewohner*innen, das Land Steiermark und den jeweiligen Vertragspartner (in der Regel eine Gemeinde) finanziert wird. Der Betreiber/Dienstleistungsanbieter der Einrichtung vereinnahmt dabei direkt die Eigenleistung von den Bewohner*innen und die Restkosten werden von der öffentlichen Hand an die Gemeinde überwiesen.
Der Gemeinschaftsraum und die Servicestelle der jeweiligen Einrichtung ist ebenfalls durch eine Pauschalförderung gegeben.
Bewohner*innen
Die Bewohner*innen tragen auf Basis Ihres jeweiligen Tarifs einen Teil der monatlichen Kosten. Dieser Tarif ist sozial gestaffelt und wird vor Inanspruchnahme der Leistung individuell mit Hilfe eines Einkommensrechners vom Betreiber der Einrichtung ermittelt (Link Tarifliste Betreutes Wohnen)
Land Steiermark & Vertragspartner:
Die Restkosten (= Normkosten abzgl. Tarif der jeweiligen Bewohnerin) werden vom Land Steiermark und dem jeweiligen Vertragspartner im Verhältnis 60:40 getragen.
Alle sonstigen Einrichtungen des Betreuten Wohnens (z.B. betreubares Wohnen) erhalten vom Land Steiermark keine monetären Beihilfen und die Finanzierung dieser Einrichtungen obliegt dem jeweiligen Betreiber/Dienstleistungsanbieter.