Häufig gestellte Fragen - Langzeitpflege und -betreuung in Pflegewohnheimen - Pflegebedürftige
Um einen Antrag auf Übernahme der nicht gedeckten Kosten stellen zu können, benötigen Sie zu allererst das Antragsformular, das wir Ihnen hier zur Verfügung stellen. Sie können auch gerne bei Ihrer zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde vor Ort den Antrag ausfüllen.
Sollten Sie bereits in einem Pflegewohnheim untergebracht sein, unterstützt Sie erfahrungsgemäß das dortige Personal.
Das ausgefüllte Antragsformular übermitteln Sie bitte an Ihre zuständige Bezirksverwaltungsbehörde.
Es ist jene Bezirksverwaltungsbehörde zuständig, in deren Einzugsgebiet Sie vor Aufnahme ins Pflegewohnheim Ihren Hauptwohnsitz hatten.
Um eine Übernahme der nicht gedeckten Kosten zu erhalten, müssen Sie sowohl finanziell als auch pflegerisch hilfsbedürftig sein.
Sie sind dann finanziell hilfsbedürftig, wenn Ihr Einkommen und Ihr Pflegegeld nicht ausreichen, um die monatlichen Kosten des Pflegeheims abzudecken.
Wenn Sie Pflegegeld der Stufe 4 oder höher beziehen, ist gemäß dem Steiermärkischen Pflege- und Betreuungsgesetz von einer Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit in einem Pflegewohnheim auszugehen.
In allen anderen Fällen müssen Sie vor Aufnahme in das Pflegewohnheim die Pflegedrehscheibe kontaktieren und mit der Erstellung einer pflegefachlichen Stellungnahme beauftragen.
Die Stellungnahme ist dem Antrag beizulegen.