Verrechnungsvertrag/Förderungsvereinbarung - Betreutes Wohnen - Dienstleistungsanbieter
Dazu ist ein Antrag auf eine Förderung der Grundleistung (Förderungsvereinbarung/Verrechnungsvertrag) für eine Einrichtung des Betreuten Wohnens von Seiten einer Gemeinde an das Land Steiermark, Abteilung 8 Gesundheit und Pflege, Referat Pflegemanagement mittels eines formolsen Schreibens zu stellen.
Inhalt des Antrages
- Wer sucht an?
- Für wie viele Plätze wird angesucht?
- Standort der Einrichtung
- Betreiber/Dienstleistungsanbieter der Einrichtung
- Datum der geplanten Inbetriebnahme
- Planunterlagen zum Gebäude
Daraufhin wird geprüft ob auf Basis des Bedarfs- und Entwicklungsplans 2025 im jeweiligen Bezirk ein Bedarf besteht. Den Bedarfs- und Entwicklungsplan 2025 finden Sie unter folgendem Link =>
Bei Neu-/Umbauten wird nach positiver Beurteilung/Planbesprechung des schriftlichen Ansuchens eine Zusage zum Bau für den Zeitraum von zwei Jahren in Aussicht gestellt. Hierzu wird die Einhaltung der Richtlinie "Betreutes Wohnen für Seniorinnen und Senioren" geprüft und ein fachtechnisches Gutachten zum barrierefreien Bauen ist vom Referat Bautechnik und Gestaltung der Abteilung 15, Steiermärkische Landesregierung einzuholen.
Während dieser Zeit sind die Pläne und die Ausstattung der in Hinblick auf den zu erfüllenden Richtlinie mit dem Referat Pflegemanagement, Abteilung 8, Steiermärkische Landesregierung abzustimmen.
Nach Fertigstellung der Einrichtung wird, nach positiver Beurteilung, ein Endabnahmetermin vereinbart, bei dem die Umsetzung der Richtlinie und allfällige Vorgaben des Landes Steiermark überprüft werden. Bei Umsetzung aller Vorgaben wird eine Förderungsvereinbarung/Verrechnungsvertrag ausgestellt.