Übersicht und Aufgaben
des "Referates Pflegeaufsicht"
Seit 1. Jänner 2025 ist das neue Gesetz zur Regelung von Leistungen und Einrichtungen für vorrangig altersbedingte Pflege und Betreuung in Kraft.
Der Landtag Steiermark hat in seiner Sitzung vom Dienstag, 2. Juli 2024, das „Steiermärkische Pflege- und Betreuungsgesetze (StPBG)" beschlossen. Damit sind künftig alle gesetzlichen Regelungen in der Steiermark zur vorrangig altersbedingten Pflege und Betreuung in einem Gesetz zusammengefasst, was einen besseren Überblick schafft und zugleich Klarheit in der Angebotsgestaltung und in der Vollziehung gewährleistet.
Zentrale Heimaufsicht durch das Land Steiermark
Um landesweit einheitliche Kontrollen sicherzustellen wird der Empfehlung des Rechnungshofs entsprochen und die Kompetenz für die Heimaufsicht beim Land gebündelt sowie die Kontrollbestimmungen an gewonnene Erkenntnisse aus der Praxis angepasst. Dafür ist nunmehr das Referat Pflegeaufsicht der Abteilung 8 - Gesundheit und Pflege zuständig.