Förderbereich Gesundheitsförderung und Primärprävention
Förderrichtlinien 2024 [pdf]
1) Antragsprozedere
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Lesen Sie vor dem Ausfüllen des Antragsformulars die Förderungsrichtlinien! Im Glossar werden relevante Fachbegriffe erklärt.
- Bitte schreiben Sie alle Angaben aussagekräftig, aber kurz.
- Wir können nur vollständige Anträge berücksichtigen.
Förderungsantrag [word]
Einreichfrist von Förderungsanträgen für das Jahr 2025:
Bezüglich der Einreichung von Förderungsanträgen im Förderungsprogramm „Gesundheitsförderung und Primärprävention" für das Jahr 2025 wurde eine Einreichfrist mit 20.12.2024 festgelegt.
Dies betrifft sowohl Basis- als auch Projektförderungen. Anträge die nach dieser Frist eingebracht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden. Förderungsanträge können nur akzeptiert werden, wenn diese vollständig eingebracht werden.
Bitte achten Sie auf eine sorgfältige Aufbereitung Ihres Antrages inklusive des Finanzplans sowie Firmenbuch- bzw. Vereinsregisterauszuges (zusätzlich ab einer beantragten Summe von € 30.000,00 auch einen Jahresabschluss), da die zusätzliche Einforderung von fehlenden Informationen bzw. Unterlagen die Bearbeitung Ihres Antrages verzögert.
HINWEIS: Der unterschriebene Antrag inkl. Finanzplan, der Firmenbuch- bzw. Vereinsregisterauszug sind ausschließlich per Mail an: gesundheitsfoerderung@stmk.gv.at zu übermitteln.
Die Vorlage eines vollständigen Antragsformulars inkl. Finanzplan im Zuge der Antragstellung sowie der Nachweis der widmungsgemäßen Förderungsverwendung im Zuge der Subventionsabrechnung sind verpflichtend.
Der Finanzplan ist Teil des Antrages. Die Overheadkosten sind im Finanzplan gesondert auszuweisen. Personalkosten werden nach tatsächlichen Kosten verrechnet, dafür sind im Rahmen der Nachweisprüfung die entsprechenden Jahreslohnkonten bzw. Gehaltszettel für die anteilig verrechneten Personalkosten vorzulegen. Die Verrechnung von Projektstundensätzen, die bereits einen Overheadkostenanteil enthalten ist nicht zulässig. Für die Overheadkosten müssen entsprechende Belege vorgelegt werden. Welche Kosten als Overheadkosten eingestuft werden, können Sie in der Förderungsrichtlinie nachlesen. Als Nachweis für anteilig verrechnete Overheadkosten kann auch eine Bestätigung der Buchhaltung/Finanzabteilung Ihrer Organisation anerkannt werden, wenn die anteiligen Kosten (z. B. Druckkosten, Mietkosten) entsprechend aufgeschlüsselt sind.
Hinweise für die Förderungsnehmer
- Eine einmal gewährte Förderung begründet keinen Rechtsanspruch auf Laufende (jährlich wiederkehrende) Förderungen.
- Allfällige Änderungen auf Seiten der Förderungsnehmer (der Statuten, der Organe etc.) sowie jedwede vor (oder nach) der Förderungsgewährung auftretende Änderung bezüglich der ursprünglich im Antrag gemachten Angaben sind der Abteilung 8, Gesundheit und Pflege, umgehend schriftlich mitzuteilen.
- Dies gilt ebenso für Änderungen im Finanzplan als Bestandteil des Antrages. Diese sind umgehend anzuzeigen. Werden die Kosten für einzelne Arbeitspakete/Maßnahmen laut Finanzplan um 10 % überschritten, sind diese zudem genehmigungspflichtig. Tritt ein solcher Fall ein, hat der Förderungsnehmer jedenfalls mitzuteilen, ob es durch diese Überschreitung zu Kürzungen von anderen Arbeitspaketen/Maßnahmen kommt. (Genehmigungspflichtige) Änderungen im Finanzplan führen nicht zu einer Änderung der genehmigten Förderungssumme.
Die maßnahmenverantwortliche Förderungsstelle entscheidet über die weitere Vorgehensweise bzw. über die Auswahl und die Quantität konkret vorzulegender
2) Nachweis
Die Dokumentation der tatsächlichen Ausgaben und Einnahmen hat unter Heranziehung und Weiterführung des in der Phase der Antragstellung eingereichten Antrages inkl. Finanzplan zu erfolgen. Den bei der Antragstellung erfassten Plan-Kosten und Plan-Einnahmen sind nun die Ist-Kosten und Ist-Einnahmen gegenüber zu stellen. Verwenden Sie dafür das Formular Tätigkeitsbericht inkl. Finanzplan für die Darstellung der IST-Kosten bzw. IST-Einnahmen. Zusätzlich zum Tätigkeitsbericht ist das Belegverzeichnis auszufüllen.
- Tätigkeitsbericht
- Erhebungsbogen 2023 [xlsm]
- Erhebungsbogen 2024 [xlsm]
- Belegsverzeichnis (xlsx).
- → hier dürfen nur jene Kosten angeführt werden, die tatsächlich bei der A8 abgerechnet werden.
HINWEIS: Der Nachweis ist ausschließlich per Mail an: gesundheitsfoerderung@stmk.gv.at
Datenschutz
Allgemeine Informationen
- zu den Ihnen zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit,
- zu dem Ihnen zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde und
- zum Verantwortlichen der Verarbeitung und zum Datenschutzbeauftragten
finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite der Steiermärkischen Landesverwaltung ( https://datenschutz.stmk.gv.at).