Zuständigkeit für die Anerkennung von Ausbildungsstätten nach dem ÄrzteG 1998
Neue Zuständigkeit: Anerkennung von Ausbildungsstätten nach dem ÄrzteG 1998
Mit 01.01.2023 ging die Zuständigkeit für die Anerkennung von Ausbildungsstätten nach dem ÄrzteG 1998 von der Österreichischen Ärztekammer auf die Landeshauptleute über.
Zuständig für die Verfahren in der Steiermark ist die Abteilung 8 Gesundheit und Pflege, Referat Gesundheitsrecht.
Antragsformulare:
Formular | Elektronisch befüllbar | Händisch befüllbar | Ausfüllhilfe |
Antrag auf Anerkennung als Ausbildungsstätte und Festsetzung von Ausbildungsstellen als Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin | Download | Download | Download |
Antrag auf Anerkennung als Ausbildungsstätte und Festsetzung von Ausbildungsstellen als Fachärztin/Facharzt | Download | Download | Download |
Antrag auf Festsetzung von weiteren Ausbildungsstellen als Fachärztin/Facharzt | Download | Download | Download |
Antrag auf Festsetzung von weiteren Ausbildungsstellen als Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin | Download | Download | Download |
Antrag auf Anerkennung als Spezialisierungsstätte und Festsetzung von (weiteren) Spezialisierungsstellen | Download | Download | Download |
Antrag auf Anerkennung als Lehrpraxis für Allgemeinmedizin | Download | Download | Download |
Antrag auf Anerkennung als Lehrpraxis in einem Sonderfach | Download | Download | Download |
Antrag auf Anerkennung als Lehrgruppenpraxis für Allgemeinmedizin | Download | Download | Download |
Antrag auf Anerkennung als Lehrgruppenpraxis in einem Sonderfach | Download | Download | Download |
Antrag einer Sonderkrankenanstalt auf Anerkennung als Ausbildungsstätte für die Basisausbildung |
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Antrag auf Anerkennung als Lehrambulatorium | Download | Download | Download |
Für allfällige An- und Rückfragen können Sie sich an
Mag.a Valentina Harrer-Spampinato
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 8 Gesundheit und Pflege
Referat Gesundheitsrecht
Haus der Gesundheit, Friedrichgasse 9, 8010 Graz
+43 (316) 877-4413
valentina.harrer-spampinato@stmk.gv.at
gesundheitsrecht@stmk.gv.at
wenden.